Arbeitsrecht

Rund ein Drittel unserer Lebenszeit verbringen wir mit Arbeit. Sie sichert unseren Lebensunterhalt, gibt uns Ziel und Aufgabe.
Deshalb müssen die Bedingungen, unter denen wir arbeiten, fair und sicher sein.

Als Arbeitgeber verfolgen Sie nicht nur Ihre eigenen wirtschaftlichen Ziele, sondern sorgen für Ihre Mitarbeiter und indirekt auch für deren Familien. Sie tragen das unternehmerische Risiko, entwickeln Ihre Marke weiter und steuern Ihr Unternehmen durch schwankende Marktbedingungen. Ihr Team bildet  das Fundament, auf dem der Erfolg Ihres Unternehmens aufbaut.
Die juristische Grundlage eines jeden Arbeitsverhältnisses ist der Arbeitsvertrag. Aus ihm ergeben sich Rechte und Pflichten für beide Seiten.

Wir prüfen für Sie Ihre Arbeitsverträge oder erstellen neue Verträge nach Ihren Wünschen. Wir überprüfen Ihre Möglichkeiten, unerwünschtes Verhalten zu sanktionieren oder Arbeitsverhältnisse zu beenden. Wir vertreten Sie im Kündigungsschutzprozess vor den Arbeitsgerichten und verhandeln Abfindungen und Vergleiche.

In globaler werdenden Märkten spielt Compliance eine immer größere Rolle. Der aus dem Amerikanischen stammende Begriff bedeutet im Grunde die Einhaltung von Regeln und Gesetzen. Dazu gehören nicht nur die in Paragraphen gegossenen Normen im Hinblick auf Geldwäsche, Korruption oder behördliche Vorschriften, sondern auch ungeschriebene Normen wie Verhaltensregeln am Arbeitsplatz und der Umgang mit Kollegen, Vorgesetzten und Geschäftspartnern. 

Damit geschäftliche Transaktionen so reibungslos wie möglich ablaufen, sollten Sie Ihre Geschäftsbedingungen schriftlich festhalten. Mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sogenannten AGB, schaffen Sie eine verbindliche und transparente Grundlage für Ihre Verträge und sichern sich im Streitfall ab.
Wir prüfen Ihre bestehenden AGB anhand der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung und bringen sie auf den neuesten Stand.
Dazu zeigen wir bestehende Fallstricke auf und beraten Sie zu Ihren Möglichkeiten.

Arbeitsrecht


Wie weit reicht das Weisungsrecht des Arbeitgebers?

Wie lange können Ansprüche aus einem Arbeitsverhältnis geltend gemacht werden?

Wie viel Urlaub steht Ihnen zu?

Wie geht man mit Geschenken von Geschäftspartnern um?

Wie viel Trinkgeld darf man von Kunden annehmen?

Wann gelten Geschenke als Bestechungsversuch?

Gehören private Bilder in den Firmen-WhatsApp-Chat?

Wann ist eine AGB-Klausel überraschend?

Was passiert mit unwirksamen Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen?

Welche gesetzlichen Anforderungen an Arbeitszeit und Arbeitssicherheit müssen beachtet werden?

Unter welchen Voraussetzungen kann ein Arbeitsverhältnis gekündigt werden?


Als Arbeitnehmer sind Sie Teil eines größeren Ganzen. Sie bringen Ihr Wissen und Ihre Erfahrung ein, stellen Ihre Arbeitskraft zur Verfügung und engagieren sich in Ihrem Team. Im Gegenzug erhalten Sie eine angemessene Vergütung, Urlaubszeit zur Erholung und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Zeugnis, das Sie weiterbringen sollte.

Doch nicht immer läuft im Arbeitsalltag alles rund.
Sei es der Streit mit Kollegen oder Ihrem Vorgesetzten, Versetzungen in eine andere Stadt oder Abteilung oder fehlende Arbeitssicherheit, all das belastet Ihr Arbeitsverhältnis. Nicht jede Abmahnung ist berechtigt und auch eine Kündigung muss nicht automatisch das Ende Ihres Arbeitsverhältnisses bedeuten.

Wir prüfen Ihre Ansprüche auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Elterngeld und Urlaubstage. Lassen Sie sich von uns beraten, wenn Ihr Arbeitgeber die Kündigung ausgesprochen hat und Sie dagegen vorgehen möchten. Wir stehen in einem Kündigungsschutzprozess an Ihrer Seite und kämpfen um Ihren Arbeitsplatz. Haben Sie selbst gekündigt, steht Ihnen dennoch ein wohlwollendes Arbeitszeugnis zu. Was das bedeutet und welche Formulierungen nur auf den ersten Blick positiv sind, erörtern wir mit Ihnen gemeinsam. Wir übernehmen die Prüfung des Dokuments und zeigen Ihnen mögliche Fallstricke auf.

Vereinbaren Sie jetzt Ihren persönlichen Beratungstermin!


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13125 Berlin

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Rechtsanwalt Mathias Krebs:
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Rechtsanwältin Anne Behr:
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